VERTRETUNG BEI BEHÖRDEN
Wir bleiben am Ball

Jeder fünfte Bescheid ist falsch – das konnte man kürzlich in mehreren renommierten Fachzeit­schriften lesen. Wir legen für Sie fristgerecht Ein­spruch ein, begründen den Einspruch mit den gesetzlichen Vor­schriften und Urteilen und sichern Ihnen so das Geld, das Anderen entgeht. Wir nehmen auch Rück­­sprachen durch das Finanz­amt für Sie entgegen und sprechen die weitere Vorgehens­­weise mit Ihnen ab. Die jeweilige aktuelle Recht­­sprechung der Finanzgerichte, des Bundes­­finanzhofes und des Europäischen Gerichts­hofes beachten wir hierbei natürlich.

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