VERTRETUNG BEI BEHÖRDEN
Wir bleiben am Ball
Jeder fünfte Bescheid ist falsch – das konnte man kürzlich in mehreren renommierten Fachzeitschriften lesen. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein, begründen den Einspruch mit den gesetzlichen Vorschriften und Urteilen und sichern Ihnen so das Geld, das Anderen entgeht. Wir nehmen auch Rücksprachen durch das Finanzamt für Sie entgegen und sprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Die jeweilige aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes beachten wir hierbei natürlich.

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